Lehr- und Lernmittel

Grundsätzlich (§ 96 SchulG) werden jeder Schülerin und jedem Schüler vom Schulträger Lernmittel - gemeint sind Schulbücher - zu befristetem Gebrauch unentgeltlich überlassen (Prinzip der Ausleihe). Einige Bücher müssen jedoch als sogenannter "Eigenanteil" selbst bezahlt werden. Um welche Lernmittel es sich dabei handelt, hängt von der Jahrgangsstufe ab, die Ihr Kind oder Ihre Kinder besuchen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die als Eigenanteil jeweils von Ihnen zu beschaffenden Lernmittel. Selbstverständlich bestimmen Sie selbst, bei welchem Händler Sie diese Bücher kaufen: