Hausordnung

 

Hausordnung

 

 

I. Grundsätze

 

Die Hausordnung hat die Aufgabe, das Zusammenleben der Menschen in unserer Schule zu regeln.

 

  • Sie ist Voraussetzung für einen geordneten Unterricht und soll die Erholung in den Pausen gewährleisten.
  • Sie berücksichtigt Gebote und Verbote, die sich aus den Verwaltungs- und Versicherungsbestimmungen ergeben, die für jede Schule verbindlich sind.

 

Deshalb ist es unerlässlich, dass alle am Schulleben Beteiligten

 

  • Rücksicht aufeinander nehmen und einander helfen,
  • jedes unachtsame Verhalten vermeiden,
  • die Schul- und Unterrichtsräume sowie ihre Einrichtungen pfleglich behandeln und
  • die Sicherheitsvorschriften genau beachten.

 

 

II. Der Unterrichtstag

 

Das Schulgebäude ist ab 7.30 Uhr geöffnet. Die Schülerinnen und Schüler begeben sich in die Klassenräume, die von der Aufsicht aufgeschlossen werden.

Die Unterrichtszeiten sind wie folgt festgelegt:

 

1. Stunde:                 08.00 Uhr - 08.45 Uhr

2. Stunde:                 08.50 Uhr - 09.35 Uhr

 

1. große Pause (20 Minuten)

 

3. Stunde:                 09.55 Uhr - 10.40 Uhr

4. Stunde:                 10.45 Uhr - 11.30 Uhr

 

2. große Pause (15 Minuten)

 

5. Stunde:                 11.45 Uhr - 12.30 Uhr

6. Stunde:                 12.35 Uhr - 13.20 Uhr

7. Stunde:                 13.30 Uhr - 14.15 Uhr

8. Stunde:                 14.20 Uhr - 15.05 Uhr

9. Stunde:                 15.10 Uhr - 15.55 Uhr

 

Mittagspausen: 13.20 Uhr - 14.20 Uhr

 

Die Schüler lassen ihre Unterrichtsmaterialien in verschlossenen Klassenräumen oder tragen sie bei sich. Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler das Schulgebäude.

 

In den 5-Minuten-Pausen bleiben die Schüler in den Unterrichtsräumen. In den großen Pausen verlassen alle Schüler das Schulgebäude. Die Unterrichtsräume werden von den Lehrern abgeschlossen.

 

Die Schüler der Jahrgangsstufen 5 - 9 halten sich in den großen Pausen auf den Schulhöfen auf. Die Grünanlagen dürfen nicht betreten werden, damit weniger Schmutz in die Gebäude getragen wird. Den Schülern dieser Jahrgangsstufen ist es nicht gestattet, das Schulgelände zu verlassen. Eine Ausnahmegenehmigung kann durch eine Lehrkraft aus besonderem Grund erteilt werden. Die Schüler der Oberstufe dürfen in den Pausen oder Freistunden das Schulgelände verlassen, für Freistunden steht ihnen ein Aufenthaltsraum im Schulgebäude zur Verfügung. Für Klausuren gelten Sonderregelungen.

 

Die Benutzung eines Handys, Smartphones, Tablets o. ä. ist während des Unterrichts verboten. Sie müssen während des gesamten Unterrichts ausgeschaltet sein und nicht sichtbar eingesteckt werden. Unterrichtsbezogene Ausnahmen gewährt der Fachlehrer. Während des gesamten Schultages sind das Telefonieren, das Hören lauter Musik sowie das Erstellen von Fotos und Videos untersagt. Die Verbreitung von pornographischen Videos und Gewaltvideos ist strafrechtlich verboten.

 

Wenn diese Geräte in die Schule mitgebracht werden, dann müssen sie während des gesamten Unterrichts ausgeschaltet bleiben und nicht sichtbar eingesteckt werden. In den Fachräumen der Naturwissenschaften und in den Computerräumen ist es nicht gestattet zu essen und zu trinken.

 

Die Foyers sind in den Pausen für Schüler keine allgemeinen Aufenthaltsorte. Es kann jedoch Schülern gestattet werden, sich die Ausstellungen bzw. das Info-Brett SII anzusehen. Die Schüler können während der Öffnungszeiten das SV-Büro, die Schülerbibliothek und das Sekretariat aufsuchen.

 

Bei schlechtem Wetter wird durch dreimaliges Läuten angezeigt, dass die Schüler in ihren Klassen- bzw. Kursräumen bleiben. Schüler, die in den Fachräumen Unterricht hatten, gehen in den überdachten Teil des Schulhofs oder in ihre Klassenräume.

 

 

III. Verantwortliche Nutzung der Schulanlagen

 

Alle Schüler und Lehrer bemühen sich um umweltbewusstes Verhalten. Alle sind für die Sauberkeit und die schonende Behandlung der Schuleinrichtungen verantwortlich. Müll ist zu vermeiden. Dennoch anfallender Müll gehört in die bereitstehenden Behälter.

 

  • Die Klassen und Lerngruppen sind gemeinsam mit den Fachlehrern für die Ordnung und Sauberkeit in den Räumen und angrenzenden Fluren verantwortlich.
  • In den Klassen wird der Müll getrennt: gelbe Eimer für Plastik, blaue Eimer für Papier, Restmüll in den Eimer mit der blauen Tüte. Der Ordnungsdienst leert den gelben und den blauen Eimer in die entsprechenden Container auf dem Schulhof.
  • Alle Schüler sind dazu angehalten, die Toiletten in einem sauberen Zustand zu halten.
  • Jede Klasse / jeder Kurs hat einen Ordnungsdienst.
  • Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle hochgestellt, der Klassenraum gefegt, die Tafel gesäubert, das Licht ausgeschaltet und die Fenster geschlossen. Der Fachlehrer der letzten Stunde schließt den Raum ab.
  • In jedem Unterrichtsraum sind Besen, Handfeger, Müllschaufel und Schwamm vorhanden.
  • Die Klassen sind für das Reinigungsmaterial verantwortlich.
  • Ein Belegplan hängt an der Tür eines jeden Unterrichtsraumes.

 

In den verschiedenen Bereichen des Schulgeländes soll den Schülern für unterschiedliche Aktivitäten Raum gegeben werden:

  • Der mittlere und obere Bereich des Schulhofs soll ruhigere Pausengänge und Gespräche ermöglichen, außerdem stehen dort Tischtennisplatten zur Verfügung.
  • Alle Aktivitäten finden ihre Grenzen in der Gefährdung und Belästigung anderer. So ist z.B. das Werfen von Hart- und Schneebällen nicht erlaubt.
  • Innerhalb der Schulanlagen sind das Rauchen und der Alkoholkonsum grundsätzlich verboten. Das Gleiche gilt auch für das unmittelbare Umfeld der Schule: Am Poth, Am Grünewald, Am Lehn (Schulseite).
  • Die Schülerinnen und Schüler nehmen Rücksicht auf die Anwohner im Umfeld der Schule (Vermeidung von Störungen durch nicht akzeptables Benehmen).

 

Das Schulgelände darf aus Sicherheitsgründen nicht befahren werden. Ausnahmen genehmigt die Schulleitung. Die Fahrräder werden in den Fahrradständern neben dem Schulgebäude (Am Lehn) abgestellt. Das Abstellen von Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr. Jeder Schüler ist für sein persönliches Eigentum selbst verantwortlich.

 

 

IV. Unfälle und Schäden

 

Alle Schüler sind während schulischer Veranstaltungen sowie auf den Wegen von und zu diesen Veranstaltungen versichert im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung.

 

 

V. Handyregelung

 

Die Schülerinnen und Schüler der Jgst. 5-7 dürfen das Handy nicht mehr benutzen. Dies gilt für das gesamte Schulgelände auch bereits vor dem Unterricht. Falls der Fachlehrer den Einsatz des Smartphones für Unterrichtszwecke erlaubt, dürfen die Geräte angemessen im Unterricht verwendet werden.

 

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8-Q2 dürfen das Handy angemessen benutzen, sollen jedoch als gutes Vorbild dienen und die Geräte in Anwesenheit der Stufen 5-7 möglichst selten verwenden.

 

 

Stand: Juni 2019