Corona-Selbsttests

Liebe Schulgemeinde,
wir alle sind uns im Klaren darüber, dass die Durchführung von Coronatests eine wichtige Funktion bei der Eindämmung der Pandemie spielt. Dies unterstützen wir im Grundsatz ausdrücklich! Aber: Trotz vehementer Bedenken vieler Lehrkräfte, Eltern- und Schülerverbände gegen die ungeübte Durchführung der Tests in Klassenräumen fordert das Ministerium die Umsetzung in den Schulen ein (Stand: 17.03., 10 Uhr).

Mit dieser Nachricht komme ich meiner Pflicht als Schulleiter nach, Sie und euch über folgende Sachverhalte zu informieren:

1. Verfahren zur Anwendung des freiwilligen Selbsttests
2. Standortspezifische Rahmenbedingungen einer Durchführung
3. Rechtliche Möglichkeit eines Widerspruchs

Zu (1): In der Anlage Nummer Nr. 1 finden Sie Hinweise des Ministeriums, um welche Art von Test es sich handelt und wie der Selbsttest durch ein Kind durchgeführt werden soll. Das Ministerium sieht vor, dass die Tests unter Aufsicht einer Lehrkraft im Klassenraum verwendet werden. Wichtig: Das Ministerium verweist ausdrücklich auf die Freiwilligkeit der Durchführung dieses Selbsttests hin.

Zu (2): Als Schulleiter sehe ich es als meine Pflicht an, die Schulgemein-de über standortspezifische Besonderheiten einer etwaigen Durchführung der Test zu informieren, damit die Familien dies bei ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigen können.
Daher: Da wir aufgrund der Schulöffnung täglich circa 500 Schülerinnen und Schüler auf dem Gelände haben, verfügen wir über keine räumlichen Kapazitäten, um die Tests einzeln und in einem „anonymen Rahmen“ durchzuführen. Die Durchführung würde in gestaffelten Gruppen im Klassenraum stattfinden, wie es auch das Ministerium vorsieht. In vielen Räumen verfügen wir aber nicht über ein Waschbecken und es lassen sich auch nicht alle Fenster öffnen.
Zudem verfügen wir über nur eingeschränkte Kapazitäten, um Schülerinnen und Schüler, die ein positives Test-Ergebnis erhalten, in gesonderten Räumen zu betreuen, bis sie von den Eltern abgeholt werden. Wir werden selbstverständlich unser Bestes geben, um pädagogisch angemessene und mit den Gesundheitsschutzmaßnahmen zu vereinbarende Maßnahmen zu treffen, denn die Verunsicherung und ggf. auch der Schock über ein positives Ergebnis erfordern unseren vollen und achtsamen Einsatz! Sollte aber bei 500 durchgeführten Tests die Anzahl der positiven Ergebnisse sehr hoch ausfallen, so stoßen wir eindeutig an unsere Grenzen.
Wichtig: Positiv getestete Kinder sollen nicht mehr alleine (mit ÖPNV) nach Hause fahren, sondern müssen bitte von ihren Eltern umgehend ab-geholt werden. Daher bitte ich die Eltern, die nicht von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, am Testtag (Freitag bzw. Montag) telefonisch erreichbar zu sein!
Ich bitte die Eltern ausdrücklich, diese standortspezifischen Bedingungen und die im Falle eines ungünstigen Testergebnisses auftretenden emotionalen Reaktionen bei allen Beteiligten bei Ihrer Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.

Zu (3): Daher informiert auch das Ministerium die Schulgemeinde ausdrücklich über die Möglichkeit eines Widerspruchs gegen die Durchführung des freiwilligen Selbsttests. Eine Nichtdurchführung des Tests hätte keine negativen schulischen Folgen! Falls Sie von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, so bitte ich Sie, die Anlage Nummer 2 auszufüllen und über die Moodleabgabefunktion im digitalen Klassen- bzw. Stufenraum Ihres Kindes Donnerstag, 18 Uhr, hochzuladen (Moodle > Klassenraum > ABGABE: Widerspruch Corona-Test). Alternativ kann Ihr Kind das ausgefüllte Widerspruchsformular auch ausgedruckt am Freitag bzw. Montag der Lehrkraft vor Unterrichtsbeginn übergeben.

Fazit: Es ist offensichtlich, dass ich mich als Schulleiter hier in einem Konflikt zwischen Dienstanweisung einerseits und begründeter Zweifel andererseits bewege. Daher danke ich den Familien für ein sorgfältiges Abwägen der Ihnen aufgezeigten Optionen.

Beste Grüße,

R. Flaskamp