Schulschließung ab Montag

Liebe Schulgemeinde,

wie bereits in einer vorherigen E-Mail mitgeteilt, gibt es in unserer Schule Corona-Verdachtsfälle. Inzwischen gibt es auch erste Verdachtsfälle im Umfeld des Kollegiums. Wichtig: Nein, noch liegt keine bestätigte Infektion vor. Dennoch muss nun vorausschauend und präventiv gehandelt werden:

Da die Gesundheit aller Schüler*innen und Mitarbeiter*innen Vorrang hat, wird das Gymnasium Gerresheim den Unterricht ab Montag, 16.März 2020 bis zu den Osterferien absagen. Das bedeutet: Kein Schulbetrieb an unserer Schule, da ein ordnungsgemäßer Unterricht nicht gewährleistet werden kann.

Bitte stornieren Sie die bereits bestellten Mittagessen bei der Firma Windmann!

Für die Familien, die keine Betreuung organisieren können, sind auch ab Montag die Türen unsere Schule geöffnet: Ein freiwilliges Team aus Lehrkräften und Schulleitung wird die Betreuung im Raum A 28 anbieten. Treffpunkt für alle Kinder, die Betreuung benötigen, ist das Foyer im Haupteingang.

Ich bitte um Verständnis für diese nun getroffene Maßnahme, aber Priorität muss nun die Gesundheit haben.

Folgende aktuelle Entscheidung hat das Schulministerium zum Thema "Schulschließung und Prüfungen" mitgeteilt:

3. DURCHFÜHRUNG VON PRÜFUNGEN UND ERBRINGUNG VON LEISTUNGSNACHWEISEN ETC.

_A) ZENTRALABITUR IN DER GYMNASIALEN OBERSTUFE UND AN BERUFLICHEN GYMNASIEN_

Die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März bis zum Ende der Osterferien hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Terminsetzungen bei den bevorstehenden Abiturprüfungen. Die Termine sind insbesondere mit Blick auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch aufgrund des durch die Kultusministerkonferenz veranlassten länderübergreifenden Aufgabenpools zwischen den Ländern abgestimmt und bleiben in diesen und allen anderen Fächern grundsätzlich bestehen. Auch die Konferenz des Zentralen Abiturausschusses (ZAA) am 2. April kann wie vorgesehen stattfinden, da die Schulen als Gebäude nicht geschlossen sind.

Selbst für den Fall, dass der Unterricht nicht unmittelbar nach den Osterferien wieder aufgenommen werden sollte, ist vorgesehen, dass die Schulgebäude in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Behörden von Abiturientinnen und Abiturienten sowie Lehrkräften genutzt werden können, um an den vorgesehenen Terminen ordnungsgemäße Prüfungen durchzuführen, da die Einstellung des Unterrichts einen generellen prophylaktischen Charakter hat und die Räumlichkeiten selbst nicht betroffen sind.

Sollte es in Einzelfällen an Schulen durch Schulschließungen in den vergangenen Wochen bzw. durch die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März nicht möglich sein, dass alle angehenden
Abiturientinnen und Abiturienten die notwendigen Leistungsnachweise („Vorabiturklausuren") erbringen konnten, so sollen die Schulen das unmittelbar nach den Osterferien nachholen. Für diesen Fall erfolgt die Zulassung der betroffenen Schülerinnen und Schüler durch die ZAA-Konferenz bis zum 5. Mai und die Schülerinnen und Schüler legen ihre Abiturprüfungen ab dem 7. Mai an den zentralen
Nachschreibeterminen ab.

_B) INFORMATIONEN ZU ANDEREN PRÜFUNGSFORMATEN_

Weitere Informationen u.a. zu Zentralen Prüfungen in Klasse 10 (ZP 10), zentralen Klausuren in der Einführungsphase (ZKE), Prüfungen an Berufskollegs sowie zum Umgang mit Klassenarbeiten etc. werden Ihnen in den kommenden Tagen gesondert übermittelt und auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung (www.schulministerium.nrw.de [1]) veröffentlicht und stetig aktualisiert.

Im Übrigen wird empfohlen, die Schülerinnen und Schüler in der Zeit bis zum Beginn der Osterferien zum Lernen zu Hause anzuhalten (Lektüre, Aufgabensätze, Referate etc.). Hierzu sollten in der Schule vorhandene technische Infrastrukturen genutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

R. Flaskamp, OStD
Schulleiter